So wirst du Feuerwehrfrau/-mann:

Bevor man als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau am Einsatzgeschehen teilnehmen darf, durchläuft man als sogenannte/r "Anwärter/Anwärterin" eine Ausbildung (keine Berufsausbildung!).

Nach Eintritt und Einkleidung werden in der jeweiligen Ortsfeuerwehr die ersten Grundbegriffe von Feuerwehrtechnik, Fahrzeug- und Gerätekunde, technischer Hilfeleistung und die allgemeinen Grundlagen für die Arbeit im Feuerwehrdienst vermittelt. Nach einer gewissen Ausbildungszeit in der eigenen Wehr kann sodann an der Truppmannausbildung I und II teilgenommen werden, in denen sodann nochmals das grundlegende Wissen des Feuerwehrdienstes vermittelt wird. Diese Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und findet in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Penningbüttel statt. Die Truppmannausbildung endet mit der Truppmannprüfung, welche ebenfalls an der FTZ in Pennigbüttel abgelegt wird.

Der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau wird dann in der eigenen Wehr weiter kontinuierlich ausgebildet, nicht nur in den schon in der Grundausbildung vermittelten Inhalten, sondern auch in Fachkompontenen (z.B. Wasserversorgung, Erstversorgung, Kommunikation (Sprechfunkerausbildung), Atemschutz etc), um auch weiterführende Lehrgänge in der FTZ in Penningbüttel und/oder an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Loy oder Celle besuchen zu können.

Die Ausbildungsinhalte sind in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) bundesweit festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren inhaltlich gleich. Die interne Ausbildung bei den jeweiligen Ortsfeuerwehren kann den Dienstplänen der einzelnen Wehren entnommen werden.

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